rechtliche Konflikte mit Immobilienfotos

Jeder Eigentümer hat zum Schutz seines Vermögens das Recht, das Fotografieren auf seinem Grundstück, in seinem seinem Haus und in seiner Wohnung selbst zu regeln. Allerdings führt der Glaube, auf dem eigenem Grundstück sei alles erlaubt, auch häufig in Stolperfallen.

So ist nach den Regeln der Panoramafreiheit hinzunehmen, wenn der eigener Besitz von öffentlichen Plätzen und Wegen aus fotografiert wird. Hingegen müssen Mieter nicht dulden, dass in den von ihnen bewohnten Wohnungen Immobilienfotos für einen eventuellen Verkauf der Mitsache angefertigt werden. Hier entstehen häufig rechtliche Konflikte zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Mieters und dem Eigentumsrecht des Vermieters, die im beiderseitigem Respekt vor den Interessen der Anderen in freundlicher Kommunikation gar nicht erst entstehen müssen.

rechtliche Konflikte bei der Immobilienfotografie lassen sich häufig allein durch den Standpunkt vermeiden
nicht selten sind rechtliche Konflikte bei der Immobilienfotografie, doch lassen sich diese einfach vermeiden

Urheberrecht, Strafgesetzbuch § 109g …

Sobald Luftaufnahmen mit Drohnen oder Übersichten mit Hochstativen angefertigt werden, sind diese nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt. Eine rechtzeitige Absprache vermeidet Überraschungen bei Nachbarn und den daraus entstehenden Konflikten. Beachten Sie auch ein eventuell bestehendes Urheberrecht an einem Baukunstwerk sowie Kunstgegenständen im Außen- wie auch im Innenbereich, sofern diese nicht nur als unwesentliches Beiwerk abgebildet werden. Einschränkungen kann es zudem in der Nähe von militärischen Gebieten und anderen sensiblen Bereichen wie zum Beispiel Flughäfen geben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so holen Sie bitte die fachlich fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt ein.

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